Der Gebühreneinzug ist die Kernaufgabe der GEZ. Im Folgenden erhalten Sie für das Geschäftsjahr 2008 Informationen über den Gerätezuwachs, die Gesamerträge, die Gebührenabrechnung sowie die Verteilung der Rundfunkgebühren auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender.
Im Jahr 2009 ist ein Rückgang der gemeldeten gebührenpflichtigen Geräte bei Hörfunk und Fernsehen zu verzeichnen. Bezogen auf den Jahresanfangsbestand beträgt der Rückgang bei Hörfunk ./. 0,70 % und bei Fernsehen ./. 0,92 %. Bei den gebührenbefreiten Geräten ist im Jahr 2009 eine Zunahme bei Hörfunk von + 2,75 % und bei Fernsehen von + 3,72 % zu verzeichnen. Von den insgesamt gemeldeten Rundfunkempfangsgeräten waren am Jahresende 8,78 % der Hörfunkgeräte, 9,62 % der Fernsehgeräte und 2,98 % der neuartigen Rundfunkempfangsgeräte gebührenbefreit. Zum Ende des Berichtsjahres waren ferner im Rahmen der speziellen Regelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe für 1,37 % der gebührenpflichtigen Hörfunkgeräte und 2,66 % der gebührenpflichtigen Fernsehgeräte Rundfunkgebühren in Höhe von 50 % bzw. 75 % der vollen Gebühr zu entrichten.
Der sich aus diesen Gebührenbefreiungen bzw. -ermäßigungen für die Rundfunkanstalten ergebende Gebührenausfall beläuft sich auf ca. 822 Mio. € im Jahr (ausgehend von den Gerätezahlen zum 31. Dezember 2009. Ohne die Gewährung von Befreiungen könnte die bis 31. Dezember 2009 gültige Monatsgebühr von 17,98 € bei unveränderten Gebührenerträgen um rund 10,8 % bzw. 1,94 € gesenkt werden.
Die Gesamterträge*) belaufen sich im Jahr 2009 - einschließlich der für besondere Aufgaben bestimmten Gebührenanteile - auf insgesamt 7.604,2 Mio. €. Ohne die Anteile für besondere Aufgaben liegen die Gesamterträge für die Landesrundfunkanstalten, DRadio und ZDF bei 7.460,3 Mio. €.
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*) Als Gesamterträge werden die Rundfunkgebührenerträge und die anderen Erträge im Zusammenhang mit dem Rundfunkgebühreneinzug ausgewiesen.
Grundlage der Rundfunkgebühren-Abrechnung ist eine auf die Erfordernisse der Rundfunkanstalten abgestellte Buchhaltung des Rundfunkgebühren-Rechnungswesens.
Die Buchhaltung enthält die Bestands-, die Ertrags- und Aufwandskonten im Hauptbuch sowie die Debitorenkonten und Bankkonten, die im Nebenbuch geführt werden. Die Rundfunkgebühren werden in Bestandsrechnungen (Bilanzen) und Ertrags- und Aufwandsrechnungen abgerechnet, und zwar sowohl insgesamt als auch getrennt je Landesrundfunkanstalt, DRadio und ZDF. Die Bilanzierung und Bewertung entspricht den für große Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen. Die Gliederung der Bilanzen und Ertrags- und Aufwandsrechnungen wird den Besonderheiten der Rundfunkgebühren-Abrechnung angepasst.
Die Rundfunkgebühren-Abrechnung weist für das Jahr 2009 Gesamterträge in Höhe von 7.604.232.804,85 € aus. Die Entwicklung der Gesamterträge im Jahr 2009 resultiert insbesondere aus der Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 von 5,52 € auf 5,76 € (Grundgebühr) bzw. von 17,03 € auf 17,98 € (volle Gebühr) im Monat. Der aus der Gebührenerhöhung erwartete Anstieg der Gesamterträge wurde allerdings nicht erreicht. Der geringere Anstieg resultiert aus der Bestandsentwicklung der angemeldeten Hörfunk- und Fernsehgeräte. Seit dem Jahr 2008 sind die Bestände der Rundfunkgeräte rückläufig. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2009 fort.
| Rundfunkanstalt | Gesamterträge *) in EUR |
| Bayerischer Rundfunk | 906.551.850,17 |
| Hessischer Rundfunk | 415.670.077,33 |
| Mitteldeutscher Rundfunk | 596.147.726,64 |
| Norddeutscher Rundfunk | 978.025.063,95 |
| Radio Bremen | 43.555.310,33 |
| Rundfunk Berlin-Brandenburg | 368.148.432,08 |
| Saarländischer Rundfunk | 69.072.382,92 |
| Südwestrundfunk | 1.015.004.933,59 |
| Westdeutscher Rundfunk | 1.165.096.397,98 |
| ARD (insgesamt) | 5.557.272.174,99 |
| Zweites Deutsches Fernsehen | 1.850.410.509,89 |
| Deutschlandradio | 196.550.119,97 |
| Gesamt | 7.604.232.804,85 |
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*) In den Beträgen sind Gebührenanteile für die Landesmedienanstalten in Höhe von 143.973.227,77 EUR enthalten.